Weilstraße 48
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Rod a. d. Weil
  • Weilstraße 48
  • Mühlwies
  • Mühlgraben
Kleinmühle
Flur: 2
Flurstück: 32, 41/1

Die „molen obendig rod gelegen“ wird urkundlich 1492 erstmals genannt. Um 1600 wird sie als Mahlmühle genannt, tritt kurze Zeit später jedoch unter der Bezeichnung „Schleiffenmühle“ – ein funktional mit dem Hammer verbundener Betrieb – auf. Als Mahlmühle war sie bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in Betrieb. Über die jeweils erforderlichen Modernisierungen hinweg erhalten geblieben ist das mit der südlichen Giebelseite unmittelbar am Graben stehende Wohnhaus, ein zweigeschossiger, qualitätvoller Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach. 1764 hat sich sein Erbauer inschriftlich im Türsturz: „P SOLI DEO GLORIA K / DIESER MILLBAU IST ERBAUT DURCH MEISTER JOHANN JOST WILL UND SEINE EHLIGE HAUSFRAU MARIA MARGRETA IM JAHR CHRISTI MDCCLXIV DEN 20.JULI“.

Auf dem Gelände der ehemaligen Mühle (siehe „Mühlwiese“) noch vollständig erhalten ist der Mühlgraben, der unterhalb der Ziegelhütte von der Weil abgeht, über eine weite Strecke parallel zur Weilstraße verläuft und nach einem scharfen Rechtsknick die Mühle erreicht. An diesen Wasserzulauf angeschlossen war die zwischen Kleinmühle und Weil stehende „Ölmühle obig Rod“ (erbaut wohl in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, 1907 abgebrochen).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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