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Die Gesamtanlage Alt Burgholzhausen umfasst den mittelalterlichen Siedlungskern und die nach Schleifung der Ortsbefestigung darüber hinaus entstandene Dorferweiterung des 18. Jahrhunderts. Der Verlauf der Grenze folgt im Norden zunächst der Rodheimer Straße, springt dann bei der Liegenschaft Haingrabengasse 28 nach Westen zurück und zieht von dort parallel zur Haingasse auf den Grundstücksgrenzen der Anwesen Haingasse/Haingrabengasse nach Süden, um beim Anwesen Haingasse 28 nach Osten zu wechseln. Des Weiteren umfährt er den katholischen Friedhof, die katholische Kirche nebst Anger und die Hofanlage Königsteiner Straße 2. Von dort führt er entlang der Straße Alt Burgholzhausen nach Norden, stößt hinter den Häusern Nr. 8 und Nr. 10 auf die ursprünglich einseitig bebaute Zeil und folgt dieser Gasse bis zur Königsteiner Straße. Im Westen des Ortes werden im Folgenden der ehemalige Mühlgraben der Bornmühle und die Grundstücke der Anwesen Alt Burgholzhausen Nr. 36-44 richtungsweisend.
Burgholzhausen wurde vermutlich im ausgehenden 14. Jahrhundert zum befestigten Ort. Die natürliche Gegebenheit des steil abfallenden Hanges nutzend, diente zwischen dem (mittlerweile aufgehobenen) Mühlraben der Bornmühle und dem Siedlungshügel ein Hain mit Palisade der Sicherheit. Im Norden und Osten hingegen legten sich zwei Gräben nebst dazwischen angepflanztem Hain schützend um das Dorf. Hinter dem Gebück verlief ein schmaler Wächtergang, „Kur“ genannt, von dem ein Überbleibsel zwischen den Anwesen Alt Burgholzhausen Nr. 4 und Nr. 6 vorhanden ist. Der innere Haingraben wurde um 1714 zugeschüttet und als „Neue Gasse“ zur Bebauung freigegeben. Bereits zuvor waren entlang des Wächtergangs, das heißt an der innerörtlichen Seite der nunmehrigen Haingasse kleine Häuser errichtet worden. Unter diesen wurde hinsichtlich der baldigen Fertigstellung der neuen katholischen Kirche (Wiederaufnahme der Bauarbeiten 1717) von herrschaftlicher Seite her eines als katholisches Pfarrhaus erworben (in dessen Gegenüber 1896 dann als Ersatz der Jugendstilbau Nr. 34 entstand). Gleichzeitig ließ der Ortsherr auf dem Grundstück der heutigen Nr. 19 das dieser Konfession zugehörige Schulgebäude erstellen, das 1718 bezugsfertig war. Vom äußeren Haingraben, der ungefähr gleich dem inneren angelegt war, zeichnet sich im Nordosten des Ortes ein Rest im Verlauf der Rodheimer Straße ab; im Süden ist er in den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Häuser Haingasse 1636 weiterhin ablesbar. Gesicherte Dorfeingänge bzw. -ausgänge befanden sich im Norden und Süden von „Alt Burgholzhausen“ (früher Strackgasse), auf der Höhe der jeweiligen Haindurchbrüche. Das untere Tor wies zwei, die Öffnung flankierende (im Fundament ergrabene) Rundtürme auf. Diesem Tor zugeordnet war auf der innerörtlichen Seite zum einen ein Wachthaus (bis 1964 im Bereich Alt Burgholzhausen Nr. 4 vorhanden) und zum anderen ein Zollamt, das zusammen mit dem Rentamt der Herren von Eppstein (Bereich Alt Burgholzhausen Nr. 3 mit der bis in die 1970er Jahre erhalten gebliebenen Zehntscheune) einen Baukomplex in landesherrlicher Funktion darstellte. Von einfacherer Ausführung scheint das obere Tor gewesen zu sein, das auf der Höhe von Alt Burgholzhausen Nr. 23 und Nr. 40 die Hauptstraße gesperrt hatte. Diesem vorgelagert war das Amtshaus der Grafen von Hanau Münzenberg (Alt Burgholzhausen Nr. 25), ein Schießplatz und die Weethe. Die eigentliche Bebauung über das Obertor hinaus setzte jedoch erst um 1750 ein. Es wird angenommen, dass beide Tore bis ins 2. Viertel des 19. Jahrhunderts in Funktion gewesen waren. Ein für Fußgänger nutzbarer Durchgang durch die Ortsbefestigung lag am Ende der Hintergasse und erlaubte den direkten Zugang zum Sauerborn und der jenseits des Bachs befindlichen Bleiche. Ader des mittelalterlichen Siedlungskerns ist die Straße Alt Burgholzhausen, von der im Westen zwei Arme (Zeil und Hintergasse) als innerörtliche Erschließungswege abgehen. Der östliche Dorfbereich hingegen erweist sich durch die im Halbkreis um die Hauptstraße gelegte Hanauer Straße als eine in sich geschlossene Anlage, die zu ihrer inneren Organisation etliche Sack- und Stichwege aufweist. Die Bebauung entlang der Hauptstraße erfuhr durch den Abbruch von Wohnhäusern, insbesondere im unteren Bereich, einige Korrekturen, die den Straßenraum erweiterten bzw. platzartig öffneten – etwa mit der Entfernung eines Eckhauses neben Alt Burgholzhausen Nr. 3 und bereits zuvor (1938) mit den Nummern 12 und 14. Auf Grundlage dieser Freilegung präsentiert sich der Hausbestand an der im Vorfeld der evangelischen Kirche aufsteigenen Hauptstraße in freier und ahistorischer Ansicht. Ins Blickfeld gelangt hier eine Baugruppe von ortsbildprägender Qualität, die in Teilen wie auch in Fragmenten in der Zeit vor dem Dorfbrand im Jahr 1576 gründet. So z.B. das Wohnhaus Alt Burgholzhausen Nr. 18 und die rechte Giebelbau von Nr. 20. Aus der dem Brand folgenden Aufbauphase stammen das Alte Rathaus, das wie sein Nachbar Nr. 11, die spätmittelalterliche Konstruktionsweise im Innern jedoch beibehalten hat, und die linke Hausseite von Nr. 20 (vor 1618).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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