Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unter den Höfen mit überdachten Toren in der Neugasse (vgl. Neugasse 11,13 und 14) hebt sich die "Doppelhofanlage" Neugasse 19 und 21 hervor. Die beiden winkelförmigen Höfe sind spiegelsymmetrisch aufeinander bezogen, die beiden giebelständigen Fachwerkwohngebäude durch die Hoftore verbunden. Das Wohnhaus von Neugasse 21 mit freiliegendem Fachwerk in einfachen, überwiegend konstruktiven Formen von Anfang des 18. Jahrhunderts, das Wohnhaus von Neugasse 19 verputzt und von jüngerer Entstehungszeit (2.Hälfte des 18. Jahrhunderts).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |