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Winkelförmige Hofanlage, deren geringe Ausmaße charakteristisch für die Bebauung der Pfarrgasse ist; die hier zwischen Schloss und Pfarrhof anzutreffenden Höfe kontrastieren zu den größeren Hofanlagen etwa der Frankfurter Straße oder der Neugasse. Das verputzte Fachwerkwohngebäude von Ende des 18. Jhs., die Scheune in sichtbarem Fachwerk aus derselben Zeit. Kulturdenkmal ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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