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Eingeschossiger Streckhof mit Kniestock, Anwesen von sehr geringen Ausmaßen. Es wurde vermutlich von "Beisassen" bewohnt, die für den Pfarrhof oder das Ober-Mörler Hofgut ("Schloß") arbeiteten. Die "Beisassen" verfügten über kein eigenes Land zum Anbau, hielten auf ihren Höfen lediglich Kleinvieh. Das Wohnhaus mit freigelegtem Fachwerk und verbrettertem Giebeldreieck stammt vermutlich noch aus dem 18. Jh. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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