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Auch wenn die rückwärtige Scheune inzwischen beseitigt ist, hat sich von der Straße aus sehr schön der Eindruck einer mehrseitigen Hofanlage mit überdachtem Tor erhalten. Hervorstechend das Fachwerkgefüge des Wohnhauses. Die heute durch Holzverschindelung verdeckte Jahreszahl 1749 im Obergeschoss-Rähm der Giebelseite zur Straße gibt dessen Baudatum wahrscheinlich zutreffend wieder. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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