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Die Höfe in der Usinger Straße ab den Hausnummern 15 und 22 gehören zu einer Ortserweiterung Ober-Mörlens in südwestlicher Richtung, die vermutlich in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts einsetzte. Besonders charakteristisch der dreiseitige Hof Usinger Straße 17 mit überdachtem Tor (vgl. aber auch Usinger Straße 19,28 und 30).
Der Hof Usinger Straße 17 im Ortsbild durch die Aufstellung eines Kruzifixes vor einem mit dem giebelständigen Wohnhaus firstparallelen Wirtschaftsgebäude herausgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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