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Die Hüftersheimer Mühlen sind noch als Ensemble zweier benachbarter geschlossener Hofanlagen erhalten. Das Erscheinungsbild der Höfe wird von historischen Fachwerkgebäuden geprägt. Sie sind erhaltenswert als Relikt des Ortes Hüftersheim, der im Mittelalter eine eigene Gemarkung sowie eine eigene Kirche hatte. Im Zuge von kriegerischen Auseinandersetzungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts soll Hüftersheim als Ortschaft aufgegeben worden sein. Neben dem angesprochenen baulichen Ensemble der Mühlen ist auch die von Usa und abzweigendem Mühlbach eingeschlossene Insel als Grünfläche zu bewahren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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