Hofgut Hasselhecke, Gesamtansicht aus nördlicher Richtung
Hofgut Hasselhecke, Herrenhaus
Nebengebäude mit vermauertem Portal
Hofgut Hasselhecke, vorgelagertes Gesindehaus
Hofgut Hasselhecke, Hauptportal im Norden
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Wetteraukreis
Ober-Mörlen
  • Hasselheck 1
Hofgut Hasselhecke
Flur: 22
Flurstück: 116

Geschlossenes Hofgut südlich der Ober-Mörler Ortslage, die älteste Nachricht über den Hof Hasselhecke stammt aus dem Jahre 1367. Hervorgegangen aus dem Reichsgutkomplex in der Mörler Mark wechselte das Hofgut zu diesem Zeitpunkt aus dem Besitz Philipps von Falkenstein an Kuno von Büches. 1588 gelangte Hasselhecke von der Ritterfamilie von Büches an den Kurmainzer Rat und Oberamtmann von Königstein, Gernand von Schwalbach. Der neue Eigner begann mit einer Befestigung des Hofgutes, die aufgrund von Einsprüchen der nahegelegenen Burg Friedberg eingestellt wurde. Entlang der Nordseite des Hofes ist ein Zwinger als erster verwirklichter Teil der Umwehrung noch erkennbar. Auch das ehemalige Herrenhaus, das die Nord-West-Ecke des Hofes besetzt, geht, wenn auch in veränderter Form, auf die Bauphase unter Gernand von Schwalbach zurück. Ab 1633 in den Händen des Landgrafen von Hessen-Homberg, konnten die Söhne von Anna Ursula von Schwalbach aus ihrer Ehe mit Stephan von Ritter zu Grünstein das Hofgut Ende des 17. Jahrhunderts (1697) zurückerwerben. Zuletzt in Gestalt eines Familienfideikommisses (gebundenes Adelsvermögen) blieb Hasselhecke bis 1939 in den Händen der von Ritter zu Grünstein. Das Anwesen wird gegenwärtig als landwirtschaftlicher Pachthof geführt. Einschließlich eines nördlich vorgelagerten Gesindehauses ist es in seiner Gesamtheit aus siedlungs- und territorialgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal..


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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