Alt Seulberg 40-46
Alt Seulberg, Blick nach Südosten
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Seulberg
  • Gesamtanlage Seulberg
Gesamtanlage

Der Ortsgrundriss von Seulberg weist nach wie vor das im Mittelalter gewachsene Erschließungssystem auf. Es besteht aus einem inneren Halbring (Bornstraße) und einem äußeren Ring (Grabengasse – Schäferstraße), welche durch etliche Arme sowohl untereinander wie auch mit der Hauptstraße – ehemals Strackgasse bzw. Gemeine Gasse genannt – in Verbindung stehen. Ein eigentliches Dorfzentrum ist in dieser Anlage nicht auszumachen, wohl aber eine in der geschichtlichen Entwicklung des Dorfes begründete Ausbildung von Schwerpunkten. Durch die Konzentration herrschaftlicher Bauten kam dem Bereich beidseitig der Bornstraße ursprünglich zentraldörfliche Bedeutung zu. An ihr lagen der Herrenhof, der etwa im Geviert der Liegenschaften Bornstraße 10a, 12a und Schäferstraße 13, 15 zu suchen ist; außerdem das Portal der wohl aus einer Eigenkirche hervorgegangenen Martinskirche sowie die in Resten erhaltene, langgestreckt positionierte Zehntscheune (Borngasse 8). Im Zusammenhang mit der Einführung des Schulwesens und der Entwicklung bürgerlicher Mitsprache auf kommunalpolitischer Ebene begann sich seit dem 17. Jahrhundert dann eine spürbare Verlagerung hin zur Hauptstraße bemerkbar zu machen. Zunächst war dort 1646 der Ankauf einer Hofreite zur Nutzung als Schule erfolgt, die 1773 durch einen stattlichen, auch die Ratstube aufnehmenden Neubau ersetzt. Zur Bekräftigung dieser Tendenz trug schließlich auch die Kirchengemeinde bei, zunächst mit dem um 1787 erbauten Pfarrhaus (Alt Seulberg 42a) und dann auch mit dem 1862-64 erfolgten Neubau der Kirche, die sich, nun gewestet, mit dem Portal zur Hauptstraße ausrichtete. An dieser innerörtlichen Hauptader, die im Norden direkt in die Höhenstraße überging und im Süden nach Gonzenheim bzw. Obererlenbach weiterführte, wurden in den 1970er Jahren ortsbildverändernde Maßnahmen vorgenommen: 1. die Überbauung der Areale Alt Seulberg 31-35, die eine Verbreiterung des Straßenraumes mit sich führte und mit der giebelständige Wohnhäuser dreier Hofreiten ersetzt wurden (hier befindet sich der in Erinnerung an das traditionsreiche Seulberger Töpferhandwerk aufgestellte „Töpferbrunnen“, Hem Schüppel 1979); 2. die erhebliche Aufweitung der Hauptstraße im Bereich der südlichen Kurve, die ab der angeschnittenen Liegenschaft Alt Seulberg 26 und unter Entfernung zweier Hofreiten geradlinig der Einmündung Grabengasse zugeführt wurde.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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