Emmershäuser Mühle 7
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Emmershausen
  • Emmershäuser Mühle
Emmershäuser Mühle
Flur: 1
Flurstück: 261

Am Ortsrand von Emmershausen gelegen, blickt das Areal der Emmershäuser Mühle auf eine wechselhafte Nutzungsgeschichte zurück. 1565 erstmalig urkundlich erwähnt, nutzte sie für den Betrieb das hier einst aufgestaute Wasser der am Rande des Geländes entlang laufenden Weil. Schon 1713 häuften sich jedoch Beschwerden über steten Wassermangel, da dieses nun im nahen Hammerwerk gestaut wurde. Von 1742-61 im Besitz des Müllers Johann Peter Andermann aus Klein-Linden. Danach bis 1798 wieder im Besitz der früheren Beständerfamilie Müller, bevor die Mühle an einen Zweig der Müllersippe Henrici aus der Erbismühle überging. Der Mühlbetrieb endete nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Verkauf an die Gewerkschaft IG Bau-Steine-Erden, die das Anwesen zu einem Schulungs- und Erholungszentrum umbauen und erweitern ließ. Insbesondere die gewerkschaftseigene Bank für Gemeinwirtschaft führte hier ihre Mitarbeiterschulungen durch, bis sie in den 1980er Jahren ihr eigenes Schulungszentrum in Oberursel errichtete. Ein in den 1920er Jahren erbautes, 30 x 10 m großes und heute zugeschüttetes Freischwimmbecken stand im Sommer auch der Emmershäuser Bevölkerung zur Verfügung. In den 1990er Jahren wurde der Komplex als Auffanglager für Spätaussiedler, später für Asylbewerber genutzt. Heute stehen sämtliche Gebäude leer. Der älteste Baubestand ist im ehemaligen Mühlengebäude Nr. 7 zu verzeichnen, das als Kernstück des Areals als Einzeldenkmal ausgewiesen ist.

Giebelständig zum Fluss ausgerichtetes Gebäude von drei Geschossen mit Satteldach. Die auf der nördlichen Traufseite angebrachte Aufschrift „erbaut 1650“ nicht mehr auf das mindestens stark überformte Gebäude anzuwenden. Die schlichte Fachwerkkonstruktion spricht für eine Datierung ins späte 18./ frühe 19. Jahrhunderts. Die horizontalen Konstruktionselemente teils durch diagonale, wandhohe Streben ausgesteift. Zwischen den Stockwerken doppelte Riegelzüge. Dem traufseitigen Eingang im 19. Jahrhundert ein kleiner Vorbau angesetzt. Gleich zu datieren auch der an der Nordwestecke versetzt errichtet, verputzte Anbau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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