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1975 bei Flurbereinigungsmaßnahmen im Erdreich aufgefunden und daraufhin 750 m westlich des Fundortes und nahe der nordwestlichen Gemarkungsgrenze von Ober-Mörlen aufgestellt; nächstes Vorkommen des Menhir-Gesteins ist der südwestlich gelegene Galgenberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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