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Gesamtanlage Langenhain
In Langenhain wurden Bauerngehöfte des späten 17., 18. und des 19. Jahrhunderts zu einer Gesamtanlage zusammengefaßt. Sie gehören zu einem vermutlich auf hochmittelalterliche Zeit zurückgehenden Straßendorf. An einigen Stellen ist es von jüngerer Ersatzbebauung gekennzeichnet, so daß die historische Ortslage nicht insgesamt unter Denkmalschutz gestellt werden konnte. Sowohl im Süd-Osten als auch im Nord-Westen wurden Gärten in die Gesamtanlage einbezogen, die sich den Hofstellen anschließen und die historische Siedlungsform von der sich veränderten Umgebung abgrenzen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |