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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das durch den Reichtum seiner Schmuckformen im Langenhainer Ortsbild einzigartig ist; auch das Gefüge insgesamt des zweizonigen Baus, der laut Inschrift 1762 von JOHANN GORGMEL als Bauherr errichtet wurde, scheint weitgehend ursprünglich erhalten zu sein. In der Schwelle des 1. Obergeschosses auf der Straßenseite neben der genannten Datierung ein Hausspruch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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