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Hakenförmiger Hof mit überdachtem Tor, von dem das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkwohngebäude als Kulturdenkmal zu schützen ist; zwar ist das Dachgeschoß erneuert, im übrigen aber ist noch das Gefüge eines Baus von 1671 (inschriftliche Datierung) erhalten. Für ein dörfliches Siedlungsgebiet ein besonders hohes Baualter. Besonders eindrucksvoll das Obergeschoß der Giebelseite mit seinem sichtbaren Holzgefüge. In den beiden mittleren Gefachen Feuerböcke mit männlicher und weiblicher Figur im Relief. In der Bauinschrift wird neben dem Baudatum und zusammen mit einer Segensbitte der Bauherr HANS ADAM KESSELER UND SEINE HAUSFRAWEN ANA MARKREDA genannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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