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Ursprünglich hakenförmige Hofanlage, die durch die Überbauung der Hofzufahrt seitlich des giebelständigen Wohnhauses (Fachwerk, vermutlich 18. Jahrhundert) heute dreiseitig umschlossen ist; der Hof ist insgesamt Teil der Gesamtanlage des Ortskerns von Langenhain, das Wohnhaus aufgrund seiner markanten Hanglage am südlichen Ortsrand Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |