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Am südlichen Ortsrand von Langenhain 1896 mit seitlicher Remise errichtet; den Gesamteindruck bestimmt das Rohziegelmauerwerk, Fenster- und Türgewände sowie Gesimse in Sandstein ausgeführt. Der vorgestellte Treppenturm mit eigenem haubenförmigen Abschluß sorgt für ein bewegtes Erscheinungsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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