Josef-Sartorius-Straße 1, Wandbild von Gustav Gulde
Josef-Sartorius-Straße 1, Wandbild von Gustav Gulde
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Hochstädten
  • Josef-Sartorius-Straße 1
Sachteil Wandbilder
Flur: 8
Flurstück: 8/31

Zwei Wandbilder im früheren Kantinengebäude des ehem. Marmoritwerkes. Das Kantinengebäude ist heute zum sog. Hochstädter Haus, einem Dorfgemeinschaftshaus, erweitert, die beiden Bilder befinden sich in der Südwestecke des hier auch integrierten Dorfladens. Beide Bilder wurden um das Jahr 1950 von dem wenig bekannten, in Ludwigshafen geborenen Maler Gustav Gulde (1906-1953) geschaffen, der wohl seit seiner Schulzeit in Bensheim mit dem Bergwerkseigentümer Dr. Karl Linck befreundet war. Das große Bild an der Westwand zeigt in zeichenhaften Umrisslinien und bei sparsamer Verwendung von Farbe (Sgraffitotechnik) eine Bergarbeiterszene. Vor einer schematisch angedeuteten Industriekulisse sind fünf Arbeiter auf dem Weg zu einem Stolleneingang, wobei sie von zwei Kindern beobachtet werden. Die Personen lassen sich identifizieren, u.a. ist das ungefähr zehnjährige Mädchen die Tochter des Bergwerksbesitzers. Das zweite Gemälde an der Südwand zeigt in expressionistischer Manier eine Frau mit drei Kindern vor einer Baustelle mit Krähnen, die Figur einer modernen Muttergottes. Das Bild wurde mit Eisenoxidfarben in den frischen Putz gemalt (Freskotechnik).

Beide Bilder zeugen von guter künstlerischer Qualität, darüber hinaus sind sie von besonderem ortshistorischem Wert, da sie auf die bis in die Römerzeit zurückgehende Bergwerkstradition Hochstädtens, den Marmorabbau, verweisen, der heute nicht mehr existiert, aber bis 1974 noch ausgeübt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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