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Östlich der Strecke als Rest des zudem weiter nordöstlich von Bahnbedienstetenwohnhäusern (Frankfurter Straße 134-144; 1900) gerahmten Bahnbetriebswerks zwei große Ringschuppen: Nordschuppen um 1894 insgesamt 24-ständig mit Drehscheibe nach Westen, Südschuppen 1886-87 nur 22-ständig mit Drehscheibe nach Osten; beide jeweils mit standardisierten Durchmessern von 23 Metern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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