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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
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Flur: 17
Flurstück: 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 152, 153, 154, 155, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164/1, 165/1, 166, 167, 168

Besonders eigenwillig in der Gestaltung von Grundriss und Aufriss präsentieren sich sechs Zwölffamilienhäuser, die sog. „Kriegersiedlung Gießen". Hier werden typische Gestaltungselemente der 20er Jahre deutlich. Gegen die kräftigen horizontalen Gliederungen des Hauptgesimses und der Gurt- und Brüstungsgesimse kontrastieren vier turmartig vorgezogene Treppenhäuser mit halbrundem (seitlich) und polygonalem (frontal) Grundriss als vertikale Dominante. Die Klinkerfassungen der Treppenhausfenster (Reißverschluss) und die Eckfenster sind typische Attribute der Entstehungszeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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