Ehemaliger Pachthof, Gebäude des
Ehemaliger Pachthof, Gebäude des
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
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Wetteraukreis
Ober-Mörlen
Langenhain-Ziegenberg
  • Schloßstraße 12
Gebäude des ''Führerhauptquartiers Adlerhorst'' auf dem Gelände eines ehemals herrschaftlichen Pachthofes
Flur: 1
Flurstück: 17/5

Zwei winkelförmig zueinanderstehende Baukörper, die in ihrer überkommenen Gestalt und Materialität aus der Umbauzeit des von Albert Speer geplanten Ziegenberger Schlossareals zum Führerhauptquartier Adlerhorst 1939/40 stammen. Während das mit seiner östlichen Stirnseite zur Schloßstraße gelegene Gebäude für Wohnunterkünfte bestimmt war, handelt es sich bei dem süd-westlich anschließenden um einen Garagentrakt mit Stuben im Obergeschoss. War hier zunächst die Hauptverwaltung für Ziegenberg und Wiesenthal untergebracht, dienten sie zeitweise auch als Genesungsheim für Soldaten. Vor allem das zuerst angesprochene Gebäude mit Mansarddach und Giebelgauben verdeutlicht, dass hier älterer Gebäudebestand suggeriert werden sollte. Tatsächlich gehörte die ursprüngliche Anlage zu einem Wirtschaftshof am Nordhang des Ziegenberger Schlossberges und wurde von der dort ansässigen Herrschaft verpachtet. Nach dem Umbau durch das Büro Speer blieb von den alten Gebäuden aber nichts erhalten. Aus Gründen der Tarnung entstand ein Neubau in ähnlichen Formen, der, wie auch die meisten Bunker, eine Bruchsteinverblendung trug. Heute (2024) stehen die Gebäude leer und befinden sich in einem desolaten Zustand.

Der Denkmalwert der Baulichkeit resultiert einerseits aus der architektonischen Formensprache des Nationalsozialismus, andererseits aus seinem funktionalen Zusammenhang zum Führerhauptquartiers Adlerhorst.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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