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Zwei winkelförmig zueinanderstehende Baukörper, die in ihrer überkommenen Gestalt aus der Umbauzeit des Ziegenberger Schloßareals zum "Führerhauptquartier Adlerhorst" 1939/40 stammen; während das mit seiner östlichen Stirnseite zur Schloßstraße gelegene Gebäude für Wohnunterkünfte bestimmt war, handelt es sich bei dem süd-westlich anschließenden um einen Garagentrakt. Vor allem das zuerst angesprochene Gebäude mit Mansarddach und Giebelgauben verdeutlicht, daß hier älterer Gebäudebestand überformt wurde. Er gehörte zu einem Wirtschaftshof am Nordhang des Ziegenberger Schloßberges und wurde ursprünglich von der dort ansässigen Herrschaft verpachtet.
Beim Ausbau der ehemaligen Wirtschaftsgebäude zu militärischen Zwecken wurde deren altes Erscheinungsbild aus Gründen der Tarnung beibehalten. Der Denkmalwert der Baulichkeit resultiert aus dem Gesamtzusammenhang des "Führerhauptquartiers Adlerhorst", von dem ferner das "Haus VII" weiter nördlich des Schloßberges sowie eine Kraftfahrzeug-Halle im Usa-Tal erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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