Haus VII nördlicher Kopfbau
Haus VII südlicher Kopfbau
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Wetteraukreis
Ober-Mörlen
Langenhain-Ziegenberg
  • Außenliegend Bundeswehr
Bunker 5 und Haus VII des ehem. Führer-Hauptquartiers ''Adlerhorst''
Flur: 1
Flurstück: 6/4

Ab 1939 wurde in Ziegenberg das Führerhauptquartier Adlerhorst nach Plänen von Albert Speer errichtet. Nördlich von Schloss Ziegenberg entstanden längs eines Usa-Seitentales drei aufeinanderfolgende, in und an den Hang gebaute Bunker. Nach der schnellen Besetzung Frankreichs 1940 wurde der Ziegenberger Militärstandort in ein Genesungsheim für Offiziere umgewandelt. Erst als Leitstelle der Ardennen-Offensive vom Dezember 1944 erhielt er nochmals Bedeutung im Sinne seiner ursprünglichen Zweckbestimmung. Die beiden Bunker 5 und 6 überstanden den Krieg unbeschadet und waren anschließend Teil eines Bundeswehr-Depots. Heute, 2024, stehen sie leer.

Der südlichste, Bunker 1, wurde nach dem Krieg teilweise gesprengt. Seine Reste sind Bestandteil der Gesamtanlage Burg Ziegenberg, Bunker und Ökonomiehof sowie des Kulturdenkmals Schloss Ziegenberg. Der mittlere, Bunker 5, ist vollständig erhalten. Einzig der Verbindungsgang zu Bunker 1 ging durch Sprengungen im Sommer 1946 verloren. Bunker 5 ist rund 130 Meter lang und barg die technische Zentrale des Adlerhorsts mit gut erhaltenen Räumen auf der Talseite. Auf der Bergseite befanden sich unter anderem ein Maschinenraum mit Dieselaggregaten zur Stromgewinnung und ein Heizraum. Der dazu gehörige Schornstein steht verborgen etwas oberhalb im Wald. Die dem Tal zugewandte Seite von Bunker 5 ist mit Bruchsteinen verkleidet und erweckt auf den ersten Blick den Eindruck einer Stützmauer.

Der nördlichste, Bunker 6, ist ebenfalls gut 130 Meter lang und vollständig erhalten. Sein Erdgeschoss barg Fernmeldeanlagen. Er erhielt zusätzlich ein Vollgeschoß, das Haus VII des Hauptquartiers. Im Stil eines Forsthauses ist es mit einer horizontalen Holzschalung versehen, die Stirnseiten sind laubenartig geöffnet, die in Beton ausgeführten sichtbaren Bunkerabschnitte mit Naturstein verkleidet. Für die Gestaltung waren einerseits Gründe der Tarnung ausschlaggebend. Die nördliche der beiden Stirnseiten macht andererseits mit kolossalen Konsolsteinen, Bügen und geböschten Strebepfeilern die eklektische Überhöhung der gewählten architektonischen Ausdrucksmittel kenntlich. Die Personalräume im Inneren sind bis heute hochwertig mit Parkett, vielfach Lamperie und anderem ausgestattet. Der Denkmalwert der beiden Bunker ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang mit dem Führerhauptquartier Adlerhorst und ihrer militärgeschichtlichen Bedeutung. Das Haus VII ist darüber hinaus als Zeugnis nationalsozialistischer Architektur-Instrumentalisierung erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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