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Kellereibergstraße 2-30, Friedrich-Ebert-Straße 2, Hammerweg 2
Planvolle Stadterweiterung mit traufständigen, meist verschindelten Wohnhäusern, errichtet zwischen 1830 und 1834 nach der Mediatisierung der Grafschaft Erbach durch das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Die Anlage steht in einer wichtigen baugeschichtlichen und städtebaulichen Beziehung zu der durch die Wallanlage getrennten Burganlage der Kellerei.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |