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Den Straßenraum an der Ecke Darmstädter Straße / Frankfurter Straße dominierendes Gebäude. In den Jahren 1894/95 über quadratischem Grundriss errichtet, zweigeschossig mit flachem Walmdach. Die Straßenfassaden mit einer ruhigen, symmetrischen Gliederung: über egalisierendem Sandsteinsockel jeweils dreiachsig mit gelben Backsteinlisenen, Sandsteingesimsen und weißen Putzflächen, die hohen Fensteröffnungen mit roten Sandsteingewänden. Im Erdgeschoss die Fensterbänke von Konsolen getragen, im Obergeschoss horizontale Verdachungen bzw. in der Mitte Dreiecksgiebel. Nach Nordwesten polygonaler Treppenhausvorbau. Die zweiflügelige, hölzerne Eingangstür an der Frankfurter Straße mit Oberlicht. Im Inneren teilweise modernisiert, jedoch noch eine ältere Holztreppe sowie eine hölzerne Wandverkleidung.
Über den nordwestlich gelegenen Hof noch der niedrige Anbau der ehemaligen Arrestzellen erhalten, der zur Straße durch eine Giebelwand mit horizontalem Abschluss betont wird.
Das markant den Straßenraum akzentuierende Gebäude ist ein für das ausgehende 19. Jh. typischer Vertreter des Historismus. Es hat über 80 Jahre der Gemeinde als Rathaus gedient und im Keller war ab 1928 das Gemeindebad integriert. Von daher ist es von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung, darüber hinaus hat es architektonisch gestalterischen Wert und eine besondere städtebauliche Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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