Frankfurter Straße 1 und 3, Südostseite (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Frankfurter Straße 3, Südostseite (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Lade Kartenmaterial...
Offenbach, Stadt und Landkreis
Dietzenbach
  • Frankfurter Straße 1
  • Frankfurter Straße 3
Altes Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 320

Den Straßenraum an der Ecke Darmstädter Straße / Frankfurter Straße dominierendes Gebäude. In den Jahren 1894/95 über quadratischem Grundriss errichtet, zweigeschossig mit flachem Walmdach. Die Straßenfassaden mit einer ruhigen, symmetrischen Gliederung: über egalisierendem Sandsteinsockel jeweils dreiachsig mit gelben Backsteinlisenen, Sandsteingesimsen und weißen Putzflächen, die hohen Fensteröffnungen mit roten Sandsteingewänden. Im Erdgeschoss die Fensterbänke von Konsolen getragen, im Obergeschoss horizontale Verdachungen bzw. in der Mitte Dreiecksgiebel. Nach Nordwesten polygonaler Treppenhausvorbau. Die zweiflügelige, hölzerne Eingangstür an der Frankfurter Straße mit Oberlicht. Im Inneren teilweise modernisiert, jedoch noch eine ältere Holztreppe sowie eine hölzerne Wandverkleidung.

Über den nordwestlich gelegenen Hof noch der niedrige Anbau der ehemaligen Arrestzellen erhalten, der zur Straße durch eine Giebelwand mit horizontalem Abschluss betont wird.

Das markant den Straßenraum akzentuierende Gebäude ist ein für das ausgehende 19. Jh. typischer Vertreter des Historismus. Es hat über 80 Jahre der Gemeinde als Rathaus gedient und im Keller war ab 1928 das Gemeindebad integriert. Von daher ist es von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung, darüber hinaus hat es architektonisch gestalterischen Wert und eine besondere städtebauliche Relevanz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.