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Hofanlage mit einem stattlichen, dreizonigen und zweigeschossigen Fachwerkhaus in städtebaulich wichtiger Lage, giebelständig eine Straßengablung markierend. Erbaut in der zweiten Hälfte des 18. Jhs. in konstruktivem Sichtfachwerk, mittlerweile verschiefert. Schon im 19. Jh. Einbau eines Ladengeschäftes in die ehemalige Scheuneneinfahrt und um 1900 Erweiterung der Metzgerei durch einen eingeschossigen, massiven Anbau nach Südwesten mit Pultdach. Aus der gleichen Zeit Nebengebäude zur Friedhofstraße, welche die Sachgesamtheit zusammen mit der von Bischofsmützen bekrönten Natursteinmauer abrunden. Als Details sind noch zwei Fenster aus der Erbauungszeit und die klassizistische Eingangstür erhalten. Das Anwesen dokumentiert anschaulich die Entwicklung der Wohn-, Lebens- und Erwerbsverhältnisse im ländlichen Raum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |