Westseite Dorotheenstraße ab Nr. 47
Fried-Lübbecke-Platz
Löwengasse 1-7
Waisenhausstraße mit St. Marienkirche als point de vu
Vom Fried-Lübbecke-Platz abfallender Straßenschnitt Am Mühlberg
Westseite Dorotheenstraße ab Nr. 3 mit ehem. französisch-reformierter Kirche
Ostseite Dorotheenstraße ab Nr. 6, Aufnahme 1966
Löwengasse 1-15
Löwengasse 15
Waisenhausstraße in Richtung Louisenstraße
Louisenstr. 41-51
Abbruch Dorotheenstraße 49, Aufnahem 1966, Neubau Thomasbrücke
Dorotheenstr. 1, historische Aufnahme um 1900, StAH
Waisenhausstr. 11a/Dorotheenstraße 18
Am Mühlberg 19-23
Am Mühlberg 23-51
Waisenhausstraße und Waisenhausplatz, historische Aufnahme vom Turm der St. Marienkirche, StAH
Am Mühlberg 53-57
Am Mühlberg, Häuserzeile über der Meierei mit Adresse Löwengasse 25, 27
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Gesamtanlage
Neustadt

Am Mühlberg: 1 (KD), 3, 5, 7, 9, 11, 11a (KD), 13, 15, 17, 19 (KD), 21 (KD), 23 (KD), 25, 27 c (KD), 31, 33, 35, 37, 39(KD), 41, 43, 45, 47/49, 53 (KD), 55 (KD), 57 (KD) 2, 4, 6/8, 10, 12, 14, 16, 18, 34

Dorotheenstraße: 1 (KD), 3 (KD), 5 (KD), 5(KD Denkmal), 5 (KD Denkmal), 7, 9, 11 (KD), 13 (KD), 15, 17 (KD), 19, 21/23, 25/27 (KD), 29/31 (KD), 33/35 (KD), 39, 41, 43 (KD), 45, 47 (KD) 2, 4 (KD), 6, 8, 10(KD), 12 (KD), 14, 16, 18, 20/22 (KD), 24, 32, 34/36, 38

Fried-Lübbecke-Platz

Löwengasse: 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 (KD), 23, 25a, 25, 27

Louisenstraße: 41, 43, 43 1/2, 45, 47/49, 51

Waisenhausplatz: o.Nr. (KD Denkmal)

Waisenhausstraße: 1 (KD), 3/5, 9 (KD), 11 (KD), 11a 2, 4 (KD), 6/8, 10 (KD), 12, 14, 16, 18, 20 (KD)

Die Gesamtanlage II umfasst das Kerngebiet der zweiten barocken Ausbauphase. Diese von Landgraf Friedrich III initiierte städtische Expansion belegte einen damals noch unbebauten, südwestlich der neustädtischen Hauptachse gelegenen Raum der Homburger Gemarkung.

Die Erschließung dieses Gebiets erfolgte durch den Ausbau bestehender Wege und durch die Neuanlage von Straßen, mit denen das unter Friedrich II eingeführte Rastersystem weitergesponnen wurde.

Hauptachse dieser neustädtischen Erweiterung ist die Dorotheenstraße, eine von der Frankfurter Landstraße über die Thomasstraße abgeleitete Zufahrt zum Schloss bzw. zu dem am oberen Schlossgarten befindlichen Backtor. Quer zur Dorotheenstraße liegen Löwengasse und Waisenhausstraße. Erstere stellt die am Schlossgarten entlanglaufende Verbindung zwischen Louisenstraße und Meiereiberg dar. Die zweite ist Bindeglied zwischen den beiden neustädtischen Längsachsen. Ihr Ausgangspunkt ist der im Grundriss quadratisch angelegte und zur Louisenstraße hin offene neustädter Marktplatz (Waisenhausplatz). Einen weiteren, von einer platzartigen Erweiterung (ohne historischen Namen, nach dem Kunsthistoriker und Frankfurter "Altstadtvater" Fried-Lübbecke-Platz benannt) wegführenden Querarm stellt die Straße am Mühlberg dar. Sie war Zubringer der Untermühle und bildete in einer Abzweigung nach Westen zugleich den Anschluss an die parallel zur Dorotheenstraße geführte Siebenhäusergasse. Der die untere Mühle bedienende Abschnitt war ein Teilstück des sog. Eselpfades, über den das Mahlgut von und nach Seulberg transportiert worden war. Er wurde 1866 privatisiert und seiner Funktion als Verkehrsweg enthoben.

Die Grenze der Gesamtanlage beginnt ihren Lauf an der Front des Hauses Löwengasse 13. Ihre im ersten Abschnitt geradlinige, die Dorotheenstraße überspringende Führung deckt sich mit den nördlichen Liegenschaftsgrenzen von Löwengasse 13, 15, Dorotheenstr. 1, Löwengasse 23, Am Mühlberg 57 und Löwengasse 25a. An dortiger Stelle folgt sie alsdann der natürlichen Biegung der Gasse, läuft entlang der Fronten von Löwengasse 25, 27 und umfährt das Grundstück des letztgenannten Hauses bis zum Eckpunkt über dem ehemals landgräflichen Meiereianwesen. Ihr weiterer Verlauf ist identisch mit den hangseitigen Grundstücksgrenzen der Wohnhäuser Löwengasse 25, 25a, Am Mühlberg 57, 55, 53, 49/47, 45, 43, 41, 39, 37, 35, 33, 31, und, nach Versprung am Fussweg zum Areal der ehemaligen Sandelmühle, mit den Nummern 27, 25, 23, 21, 19, 17, 15, 11a, 11, 9. Dort folgt sie der seitlichen Liegenschaftsgrenze von Nr. 9 hangaufwärts und begleitet nach einer Wendung nach Süden die rückwärtigen Grenzen der Areale Dorotheenstr. 35, 39, 45. Am Mühlweg angelangt, läuft sie ein kurzes Stück diesem lang und dann weiter auf der Grundstücksbegrenzung von Dorotheenstr. 47/Mühlweg 1, um auf die Dorotheenstraße vorzudringen. An der dortigen Ecke biegt sie nach Nordwesten ab, zieht entlang der Fronten von Nr. 47, 45 und setzt alsdann auf die andere Straßenseite zu Nr. 38 über. Von Nr. 38 bis Nr. 24 berücksichtigt sie für Ihren Verlauf jeweils die rückwärtigen Arealgrenzen dieser Häuser (und auch diejenigen der nicht mehr bestehenden Gebäude mit den ehemaligen Nummern 26, 28, 30). Hinter Nr. 24 ändert sie ihren Lauf und folgt in östlicher Richtung den Liegenschaftsgrenzen von Waisenhausstr. 7 (Grundstück ohne Bebauung), Nr. 3/5, womit sie das Umfeld der Randbebauung Waisenhausplatz erreicht hätte. Dort läuft sie der Rückseite von Louisenstr. 53 entlang, tritt an der Baunaht zum ehemaligen Waisenhaus an die Platzwand vor und folgt der platzzugewandten Seite der genannten Nr. 53 bis zur Ecke an der neustädtischen Hauptachse. Von dort verspringt sie, die Raumgrenze zwischen Waisenhausplatz und Louisenstraße als Orientierung nehmend, zur Ecke des Hauses Louisenstr. 47/49. Des weiteren begleitet sie die Fronten der Gebäude Nr. 45, 43 1/2, 43, 41, biegt beim letzteren nach Nordwesten ab und endet vorläufig am Eckpunkt des Grundstücks Dorotheenstr. 12. Maßgeblich für den folgenden Verlauf sind die rückwärtigen Liegenschaftsgrenzen von Dorotheenstr. 12, 10, 8, 6 und die seitlichen Begrenzungen von Löwengasse 13, womit die Grenzführung schliesslich ihrem Ausgangspunkt zugeleitet wird.

Die 1709 eröffnete "Neugasse" wurde nach der Gemahlin des Landgrafen Friedrich III, Elisabeth Dorothea, Dorotheenstraße benannt. Diese Straße (ob Ausbau- oder Erschließungszug bleibt dahingestellt) war bis 1716 mit 15 und bis 1735 mit 32 Wohnhäusern bestückt worden. Die beidseitige Bebauung hatte zum Auftakt die beiden ecklagigen Häuser Dorotheenstr. 1 (1906 abgebrochen) und Löwengasse 15 (1982 grundlegend renoviert). Hangseitig entstanden während der barocken Bauphase die Wohnhäuser Nr. 3, 7-29/31 mit der als Nr. 5 eingestellten, 1715-24 erbauten Jacobuskirche. Die beiden im Hintergrund des Fried-Lübbecke-Platzes traufständig stehenden, nicht nur den erweiterten Straßenraum, sondern auch den Beginn der Straße "Am Mühlberg" städtebaulich definierenden Häuser mit den Adressen Am Mühlberg 1 und 2 (letzteres als Ersatzbau des 19. Jahrhunderts), bilden den vorläufigen Abschluss. Der weitere, die noch freien Plätze über dem Mühlberg besetzende Ausbau erfolgte 1844-46(49). Er umfasste die Häuser Nr. 41, 43, 47, 49 (wobei die Nr.49 1965 bei der Verbreiterung der Thomasstraße bzw. Überbrückung des Mühlgrunds weichen musste). Dieses gesamte Gelände war landgräfliches Gut gewesen, auf dem neben einem Holzlagerplatz die herrschaftliche Scheune mit Zufahrt über das Grundstück des in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebauten Hauses Dorotheenstr. 33/35 gestanden hatte. Die Gebäude Nr. 41-49 wurden auf unternehmerischer Basis und nach einem verbindlichen Entwurf (mit der typischen Gliederung des jeweiligen Erdgeschosses mittels Blendbögen) errichtet. Erwähnenswert ist außerdem das Hintergebäude Nr. 41, 1888, Sitz der Kunstschlosserei Merle. Die Ostseite der Dorotheenstraße, zäsiert von Waisenhausstraße mit Brunnenplatz, war bis und mit Nr. 38 (1979 abgebrochen) annähernd geschlossen bebaut worden. Als letztes Haus der barocken Phase war die Nr. 4 (ca.1770) hinzugekommen. Eine weitere, an dieser Straßenseite verbliebene Lücke wurde mit dem 1819-1830/1901 erbauten Amtshaus, Nr. 20/22, gefüllt. Bis 1844 folgten schließlich die Nummern 28, 30 1/2 und 32.

Die Dorotheenstraße hatte bis Ende des 19. Jahrhunderts einen entscheidenden Wandel durchlaufen. Mit dem Bau der Marienkirche von 1892-95 und der zwischen 1902 und 1908 errichteten Erlöserkirche sowie dem Ankauf weiterer Liegenschaften von kirchlicher Seite entwickelte sie sich zum Sitz sakraler (und diesen beigeordnet, sozialer) Einrichtungen. So waren im Zusammenhang mit der katholischen Kirche vor und nach Baubeginn aus privater Hand die fünf zwischen den heutigen Nummern 7 und 21/23 liegenden Wohnhäuser erworben worden. Die noch bestehenden Nr. 9, 11, 13 nahmen Kindergarten, Krankenhaus und Pfarrwohnung auf. Das an Nr. 13 ehemals angebaute Gebäude wurde zwecks Schaffung eines Kirchenzugangs entfernt. Wenig später erfolgte auch der Abbruch des in der Achse Waisenhausstraße frei stehenden Hamel''schen Hauses, das vorübergehend Küsterwohnung gewesen war. Einen wesentlichen Einbruch in die Struktur und Substanz der barocken Straße bewirkte auch der Bau der Erlöserkirche. Entfernt wurden 1905/06 die städtebaulich wichtig positionierten Häuser Dorotheenstr. 1 und Löwengasse 17. Mit Löwengasse 23 und Dorotheenstr. 3 rundete die Kirchgemeinde 1910/11 und 1930 ihren Besitz ab.

Ein weiterer gewichtiger Störungsprozess war mit dem Bau des Parkhauses, heutige Nr. 30, eingeleitet worden. Ab 1970 erfolgte dort der Abbruch einer traufständigen Häuserzeile, beginnend mit dem an die bestehende Nr. 24 angebauten Wohnhaus Nr. 26 und endend mit Nr. 30. Die entstandenen Baulücken, Einfahrt und Vorplatz des Parkhauses, werden als historische, dem Wachstumsprozess dieser Straße verbundene Areale, gewertet. Die nachfolgenden Bauten 34/36 (ursprünglich 34, 34 1/2, 36) und 38 stellen in den 80er Jahren entstandene Neubauten dar, die stilistisch als in barocker Tradition stehend verstanden werden wollen.

Die Wohnhäuser der Dorotheenstraße besetzten ursprünglich weiträumige Grundstücke mit Gärten, die an der Ostseite an die Liegenschaften Louisenstraße angrenzten bzw. diejenigen der Querstraßen tangierten, hangseitig sich jedoch (mit Ausnahme im Bereich der Nummern 12-18 Am Mühlberg) frei bis zur Siebenhäusergasse erstreckten. Der Auflösungsprozess dieser innerstädtischen Gartenlandschaft begann um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Die sie verdrängende dichte Bebauung war Resultat des Wechselspiels zwischen Bodenknappheit in der Homburger Gemarkung und reger Nachfrage nach Baugrund im Umfeld der Kuranlagen. Eine frühe Ausnahmeerscheinung in diesem Wohngebiet stellte die von 1806-1932 bestandene Hutfabrik Möckel dar (Nr. 8, 10 samt umfänglicher Hofraumbebauung). In Nachempfindung des Vergangenen wurde 1982 wiederhergestellt die barocke Gartenanlage des sog. Sinclair-Hauses, Löwenstr. 15.

Die der barocken Phase ensprungenen Wohnhäuser an der Dorotheenstraße sind im Kern zwar weitgehend als Ursprungsbauten anzusprechen, haben in der inneren Organisation und in der äußeren Gestalt jedoch mehrheitlich ihren originalen Entwurf eingebüßt. Charakterlich gut erhalten sind die Doppelhäuser Nr. 25/27 und Nr. 29/31 sowie die Wohnhäuser Nr. 11 und 13, wobei letzteres gar als einziger Bau den ehemals üblichen, straßenseitigen Eingang aufweist.

Besondere Aufmerksamkeit war unter Friedrich III auch der weiteren Bebauung Louisenstraße zugekommen. Bis 1715 erstreckte sich diese an der Ostseite bis zur Nummer 52. An der westlichen Seite hingegen zeigte sie eine bauliche Konzentration bis und mit Waisenhausplatz, Neustädter Marktplatz und zweites innerstädtisches Zentrum im barocken Stadtraum. Die Hintergrundbebauung des Platzes wurde von zwei, die Öffnung der Waisenhausstraße ecklagig einnehmenden, repräsentativen Bauten bestimmt, von denen das ehemalige Waisenhaus von 1715-21 in seiner klassizistischen Überformung erhalten ist. Die Bauten im Gesamtanlagenbereich Louisenstraße mit den Nummern 41, 43, 43 1/2, 45, 47/49, 51 (dieses modern ersetzt) stellen Häuser der zweiten und dritten Generation dar. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts waren, bedingt durch den wirtschaftlichen Aufschwung, die freistehenden, barocken Ursprungsbauten durch zeilenbildende Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt worden.

Charakterlich gut erhalten zeigt sich die mit traufständigen, barocken Wohnhäusern bebaute Waisenhausstraße (ehemals Armengasse), die zwischen 1708 und 1720 mit 11 Häusern bestückt worden war. Gegenüber der weitgehend intakten, mit den Nummern 2-20 besetzten Seite präsentiert sich die gegenüberliegende (mit Ausnahme von Nr. 9 und 11) im Gewande der Neuerungen des 20. Jahrhunderts: Nr. 3 Ersatz für den Waisenhausanbau von 1730; Baulücke von Nr. 7; Neubau des Eckhauses Nr. 11a, das 1975 mit Dorotheenstr. 18 zusammengelegt worden war.

Die Löwengasse, benannt nach dem Gasthaus "Zum Löwen" (1702, Louisenstr. 15), stellt eine am Schlossgarten entlanglaufende Verbindung zwischen der Louisenstraße und dem Meiereiberg dar. Sie wies im Abschnitt zwischen dem "Löwen" und dem Eckhaus Nr. 15 (1709, ehemals Dorotheenstr. 2) eine dichte Bebauung mit Wohnhäusern, die in der Zeit 1720-1736 entstanden waren, auf. Das Erscheinungsbild der annähernd geschlossenen Zeile wird heute maßgeblich von den im 19./20. Jahrhundert (mitunter auch in barocker Tradition errichteten) Mehrfamilienhäusern bestimmt. Beschlossen wird die Löwengasse durch die in der Achse stehenden, barocken Wohnhäuser Nr. 25 und 27. In den 1880er Jahren entstand das Gebäude Nr. 23, das damals die untere Ecklage des weiträumigen Gartengrundstücks von Dorotheenstr. 1 einnahm.

Die seit 1896 "Am Mühlberg" benannte Straße, die sich vom Fried-Lübbecke-Platz bis zur unteren Löwengasse erstreckt, entwickelte sich aus zwei Bebauungsabschnitten. Der eine, der zwischen dem genannten Platz an der Dorotheenstraße und der Abzweigung des "Eselpfades" in Richtung Untermühle verläuft, wurde von 1731 bis 1736 zunächst mit fünf Häusern bebaut. Der andere und parallel zur Dorotheenstraße verlaufende, gegenüber der Schlossgartenmauer endende, hieß "Am Steinbruch" bzw. wurde auch nach der bis 1734 errichteten Anzahl Häuser "Siebenhäusergasse" genannt (wobei ein achtes, von herrschaftlicher Seite errichtetes Wohnhaus in die Zählung nicht aufgenommen war). Anschauliches Beispiel dieser barocken Erstbebauung ist die Nr. 29, deren Fachwerk sich mittlerweile freigelegt zeigt. Diese Bebauungsform, die dem Straßenverlauf bündig und traufständig folgt, wurde bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts aufrecht erhalten. Als störend empfunden werden deshalb die anlässlich der modernen Neubelegung der Areale Nr. 25 und Nr. 47/49 geschaffenen Vor- und Stellplätze, die den barocken Bebaungsrhythmus aufbrechen. Im 18. und 19. Jahrhundert wuchsen die beiden Straßenabschnitte des Mühlbergs durch weitere Bebauung sukzessive zusammen, so nach Korrektur und Verbreiterung des Straßenbogens zunächst auf der dem Mühlgrund zugewandten Seite und ab 1850 auch im Bereich der Nummern 10-18. Die Kriegseinwirkungen von März 1945 trafen den Baubestand am abfallenden Straßenarm schwerwiegend. Unversehrt erhalten blieben damals Nr. 11a und das in Fachwerk erstellte Waschhaus von Nr. 11 (das durch seine späteren Besitzer Emma und Fried Lübbecke der Lokalgeschichte verhaftet ist).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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