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Obere Brendelstraße: 21, 23 (KD), 45 (KD), 47 (KD), 49, 51 30 (KD), 32, 34, 36 (KD), 38, 40, 42 (KD), 46
Die Gesamtanlage VI Obere Brendelstraße umfasst die beidseitige Bebauung mit den Nummern 21, 23, 45-51 und 30-42, 46. Nicht miteinbezogen sind die beiden ecklagigen Mehrfamilienhäuser Nr. 25 (1967 erbaut, ehemals Sinclairstr. 1) und Nr. 43 (1953 erstellt), da sie entwicklungsgeschichtlich dem Bereich Sinclair-/Herren von Eppstein -/(verlängerte) Landgrafenstraße angehören. Diese Erschließungsstraßen waren zwar noch vor 1914 in Planung genommen worden, wurden als Bauplätze jedoch erst nach dem 2. Weltkrieg, ab 1953, interessant und intensiv bebaut.
Die Grenze der Gesamtanlage VI beginnt ihren Verlauf am Wohnhaus Obere Brendelstr. 51. Sie deckt sich fortan mit den rückwärtigen Begrenzungen der Häuser Kirdorferstr. 22, 24, 26, 28, Herren von Eppstein-Str. 10, 6, 2 sowie Sinclairstr. 2/4. Des weiteren läuft sie seitlich am Areal von Obere Brendelstr. 43 entlang, zieht straßenparallel an dessen Front und, nach Versprung über die Sinclairstraße, an derjenigen von Obere Brendelstr. 25 entlang, um dort auf die Grenzlinie zu Nr. 23 einzuschwenken. Von da ab umfährt sie die Areale von Nr. 23, 21 und verspringt über die Obere Brendelstraße. Im dortigen südlichen Bereich stimmt ihr Verlauf überein mit den rückwärtigen Grundstückslinien von Dietigheimer Str. 2 und Kirdorfer Str. 8, 8a, 10, 12, 14, 16. Nach Berücksichtigung der Ecke des Wohnhauses Obere Brendelstr. 46 überquert sie die Straße und gelangt so an ihren Ausgangspunkt zurück.
Die Obere Brendelstraße stellt den westlichen Abschnitt einer zwischen Kirdorfer Straße und Castillostraße vermittelnden, aus einem Feldweg hervorgegangenen Ausbaustraße dar. Diese nach den Burgherren Brendel benannte Straße war um 1973 anlässlich der Verlängerung der Dietigheimer Straße (Höhestraße bis Höllsteinstraße) in zwei fortan als Sackstraßen endende Teile getrennt worden. Mit dieser Straßenbaumassnahme einhergegangen war der Abbruch zweier Villen, Nr. 19 und 28. Reste der Gärten haben sich in Form von Strauchwerk und Baumbestand, darunter eine bemerkenswerte Buche, erhalten.
Die Entwicklung der Brendelstraße hatte zum einen im Zusammenhang mit der sich nach Homburg orientierenden Bebauung der Kirdorfer Straße gestanden. Das dortige, neben dem Eckhaus Nr. 22 im Jahr 1870 aufgestellte Wegekreuz dürfte diesen Schritt zeitlich in etwa festhalten.
Ältester Bau an der Oberen Brendelstraße ist die wohl aus dem Bestand des Anwesens Kirdorfer Str. 22 hervorgegangene Nummer 51. Bis ca.1890 folgten sechs spätklassizistische Villen unterschiedlicher Auffassung sowie ein malerisches Wohnhaus in Backstein von der Art eines opulenten Villennebengebäudes. Diese Bauten belegen vorrangig Bauplätze an der durch den Ausblick zum Hardtwald offensichtlich bevorzugten Südseite. Eine weiter Bauphase an der Oberen Brendelstraße setzte nach der Eingemeindung Kirdorfs 1900/1902 ein. Diese stellt im Gegensatz zu der vorangegangenen einen Vorgang dar, der seine Impulse von städtischer Seite her bezogen hatte. Dieser ist Teilaspekt einer mit Begrenzung Höhestraße - Obere Promenade - Schwedenpfad - Landgrafenstraße damals unternommenen grossflächigen Überbauung (s. VII Gesamtanlage). Dieser Zeit entsprangen die Nummern 38 und 46, mit denen die Südseite gefüllt wurde sowie die Bauten der Nordseite Nr. 21, 23, 45. Mit ihnen sind späte Historismen wie auch Beispiele des Jugendstils vertreten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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