Zur Höhestraße aufsteigende Südseite der Castillostraße
Eckhaus Gymnasiumstr. 5 mit Ottilienstr. 12, 14
Landgrafenstr. 24-24a
Eckhaus Gymnasiumstr. 16 mit Ottilienstr. 8, 6
Landgrafenstr. 26, 28/30
Gymnasiumstr. 9/7, 5
Untere Brendelstraße ab Nr. 18/16
Gymnasiumstr. 4/6, 8/10
Untere Brendelstr. 17, 15
Unterer Bereich Castillostraße mit Nr. 19
Vom Schnittpunkt Höhestraße/Kaiser-Friedrich-Promenade abfallende Gymnasiumstraße
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Gesamtanlage
Bereich Gymnasiumstraße

Castillostraße: 3, 7, 9/11, 13/15, 17/19 8, 10 (KD), 12/14, 16, 22/24/26

Gymnasiumstraße: 3 (KD), 5, 7, 9 4/6, 8/10, 12/14 (KD), 16, 18/20

Landgrafenstraße: 24, 24a, 24b (KD), 26 (KD), 28/30 (KD), 32, 32a

Ottilienstraße: 1, 3, 5, 7, 9/11, 2a, 2/4, 6 (KD)/8 (KD), 10, 12/14

Untere Brendelstraße: 3, 5/7, 9, 11/11a, 15, 17 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16/18

Die Gesamtanlage VII umfasst einen nordöstlich der Oberen Promenade und der Höhestraße gelegenen Stadtraum. Sie beinhaltet die jeweils beidseitige Bebauung der Querachsen Gymnasium- und Castillostraße sowie diejenige der Längsachse Untere Brendelstraße, die dergestalt in die einmal zäsierte und schließlich als Sackstraße endende Ottilienstraße übergeht. Diesen Straßenraster beschliessend erstreckt sich parallel dazu die in einem ersten Schritt zwischen Schwedenpfad und Castillostraße angelegte und einseitig mit Villen bestückte Landgrafenstraße, deren naturräumliches Gegenüber 1913/14 in einen malerischen Landschaftspark (Jubiläums-Park) umgewandelt worden war.

Das als Gesamtanlage VII ausgewiesene Gebiet liegt in den Anfangsbereichen von Gymnasium- und Castillostraße auf Homburger Gemarkung (Grenze von 1858), greift ansonsten jedoch weit in die Kirdorfer Gemarkung hinein.

Die Grenze der Gesamtanlage VII beginnt ihren Lauf bei dem Wohnhaus Castillostr. 3. Vom westlichen Eckpunkt aus fährt sie an dessen Grundstück wie auch am Areal von Nr. 5 (teilweise auf der Gemarkungsgrenze zu Kirdorf verlaufend) entlang, um in die rückwärtige Begrenzung der Liegenschaft Untere Brendelstr.14 und in die seitliche von Nr.16/18 überzugehen. Alsdann überspringt sie die Untere Brendelstraße, umfährt die Gelände der Häuser Nr.15,17, folgt den rückwärtigen Grundstücksgrenzen von Nr.11a, 11, 9 und geht bei Nr. 7 in diejenigen der Gebäude Castillostr. 17, 19 über. Des weiteren läuft sie bis zur Castillostraße vor und zieht, nach einem Sprung über die Straße, bis zur Ecke Landgrafenstr. 32a vor. Von dort verläuft sie straßenparallel und die Gymnasiumstraße überquerend bis zur Villa Landgrafenstr. 24. Ihr weiterer Verlauf wird sodann bestimmt von der oberen Begrenzung des ehemaligen Exerzierplatzes, die ab Ottilienstraße gleichzeitig Gemarkungsgrenze ist. In dieser Eigenschaft verbleibend umfährt sie auch das Areal der ehemaligen Höheren Töchterschule (Gymnasiumstr. 3). Nachdem sie diese Straße übersprungen hat, führt sie entlang der Fassaden von Nr. 8, 6, 4, wendet sich auf der Trennlinie zu Nr. 2 nach Norden, berücksichtigt die rückwärtigen Grundstücksgrenzen von Nr. 4/6, 8/10, um dort auf diejenigen der Häuser Castillostr. 12, 10, 8 überzuwechseln. Nachdem sie die Nummer 8 umlaufen hat, verspringt sie auf die gegenüberliegende Straßenseite und findet dort bei Nr. 3 an ihren Ausgangspunkt zurück.

Das zum Tal des Kirdorfer Baches sich sanft neigende Gelände war bis um 1900 annähernd baufrei geblieben. Mit der Eingemeindung Kirdorfs 1900/1902 setzten jedoch umgehend stadtplanerisches Vorgehen und zügige Bebauung ein, die bis um 1910 in etwa abgeschlossen war. Mit diesem Wohngebiet realisierte sich ein Teil einer, unter dem damaligen Oberbürgermeister Ritter von Marx projektierten, sich dem Ortskern Kirdorfs flächendeckend nähernden Überbauung mit Wohnhäusern und Villen. Dabei wurden neue Straßen erschlossen, aber auch alte Wege ausgebaut.

Vor dieser großangelegten städtebaulichen Maßnahme bereits in Bebauung begriffen gewesen war die (nach Andreas del Castillo aus New Orleans, einem langjährigen und wohltätigen Kurgast, benannte) Castillostraße. Sie stellt einen Abschnitt des von der Obergasse nach dem Hardtwald und weiter nach Friedrichsdorf führenden Weges (Hardtweg, Hardtgässchen) dar. Ihre Bestückung mit Wohnhäusern scheint 1906 abgeschlossen gewesen zu sein. Die auf dem Gebiet der Gesamtanlage VII allgemein übliche, von der Straße weggesetzte Bebauungsart zeitigte an dieser Straße lediglich im unteren Bereich Wirkung. Offensichtlich war die generell dicht straßenständige Positionierung der Häuser von den vor 1900/1902 errichteten Bauten, wie etwa Nr. 3, 8, 12, 15, ausgegangen. Von einer regulären Bebauung ausgeschlossen geblieben waren die Areale Nr. 1 (Brauereikeller, später "Bürgerkeller") und Nr. 2/4 (eratische Hofrandbebauung; Einschub eines Mehrfamilienhauses Nr. 6 nach 1982).

Das ab den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Anlage der Oberen Promenade und dem Ausbau der Höhestraße in die Wege geleitete Baugeschehen hatte in den 50er und 60er Jahren zur Ausbildung der Ecklagen Höhestraße - Obere Promenade/"verlängerte Haingasse" geführt gehabt. Die damit im Ansatz über die neue Hauptachse gezogene Haingasse wurde 1870 anlässlich des Baus der Realschule (Gymnasiumstr. 1) vorerst bis an die Gemarkungsgrenze zu Kirdorf verlängert. Diese Lehranstalt, seit 1899 Gymnasium mit Realschule, wirkte auf den 1900/1902 schließlich bis zur Landgrafenstraße durchgezogenen Erschließungszug namensgebend. Diese Stufe in der Entwicklung der Straße setzt sich im Grundriss durch eine Richtungskorrektur, die zur Innehaltung des rechtwinklig auszulegenden Straßennetzes notwendig wurde, deutlich ab. Die Bebauung der Gymnasiumstraße war, beginnend mit der Höheren Töchterschule (Nr. 3) und dem Doppelwohnhaus Nr. 7/9, bis um 1908 vollendet. Mit dazu gerechnet worden waren ursprünglich auch die beiden ecklagigen Jugendstilvillen Landgrafenstr. 24b und 26. Auffallend an dieser Straße ist zum einen die symmetriegebundene Bebauung im unteren Bereich und zum anderen der mit dem abgefasten Eckhaus Nr. 14 gesetzte, städtebauliche Akzent. In die Gesamtanlage nicht aufgenommen worden sind die Wohnhäuser Nr.2 und 2a (1986), da sie auf dem ehemals weiträumigen Areal von Höhestr. 6 vorgenommene Einschübe darstellen.

Unter den Längsachsen dieser Gesamtanlage wurde die Landgrafenstraße offensichtlich als erste eröffnet und bebaut. Vorrangig von Interesse ist ihr erster, am Schwedenpfad beginnender und an der Castillostraße endender Zug. Denn ihre etwa ein Jahrzehnt später, nach Korrektur des Kirdorfer Bachlaufs vorgenommene Erschliessungsfortsetzung wurde erst nach 1945 attraktives Baugebiet. Bis 1902 waren insgesamt vier Villen mit den Nummern 6, 8, 10, 12 entstanden. Einziger, diesen Bestand noch dokumentierender Bau ist die Nr. 10. Die Villen Nr. 6 und 8 sowie die Bauplätze Nr. 2/4 gehörten zum Komplex des von Dr. Pariser gegründeten Sanatoriums "Clara Emilia", aus dem schließlich in neuem Gewand die Paul Ehrlich-Klinik hervorgegangen ist. An der Nordseite des an die Kaserne (Kaiser-Friedrich-Promenade 8/10) anschließenden und eine durchgehende Bebauung der Landgrafenstraße behindernden Exerzierplatzes wurde 1900/1901 die Villa Nr. 24 erbaut. Dieser folgten bis um 1908 die beiden (ursprünglich der Gymnasiumstraße zugeordneten) Villen Nr. 24b und 26 sowie das Doppelhaus Nr. 28/30. Damit war die Bebauung vorerst zum Stillstand gekommen und wurde erst ab 1945 wieder aufgenommen. 1947/48 erfolgte denn auch die Erschliessung (Carolinenstraße) und die siedlungsartige Überbauung des Exerzierplatzes.

Dieser hatte auch auf die Entwicklung der Ottilienstraße, mit deren Benennung an eine ehemals in der Flur gestandenen Kapelle erinnert wird, maßgeblichen Einfluss. Seine nördliche Grenze war Endpunkt des ersten, von der Castillostraße ausgehenden und von der Gymnasiumstraße unterbrochenen Erschliessungszuges. Die Bebauung Ottilienstraße setzte 1902/1903 ein und knüpfte in Stil und Charakter an diejenige der Gymnasiumstraße an.

Die einem alten Feldweg folgende und deshalb vom idealen Straßenplan abweichende Untere Brendelstraße stellt einen Teilbereich der bis um 1973 (Verlängerung der Dietigheimer Straße) ungeteilten Brendelstraße dar. Während der obere Abschnitt bereits ab ca. 1870 ausge- und bebaut worden war (s. Gesamtanlage VI), setzte die Bautätigkeit am unteren erst um 1902, ursächlich mit der systematischen Stadterweiterung zusammenhängend, ein. In der bis 1914 annähernd lückenlos erfolgten Bebauung zählen das neben dem Gelände des ehemaligen Straßenbahndepots (Höhestr. 40, durchgehend bis Brendelstraße) errichtete Doppelhaus Nr. 16/18, die Wohnhäuser Nr. 11, 13 (1982 ersetzt) sowie die bis 1908 erstellten Nummern 6 und 8 zum frühen Baubestand.

Charakteristisch für die Architekturlandschaft dieses mit der Gesamtanlage VII ausgewiesenen Stadtteils ist die zwar an einigen, auch prominenten, Stellen vom Jugendstil durchbrochene, insgesamt jedoch konservative Stilgebung. Kennzeichnend dafür ist zum einen das Festhalten am Spätklassizismus (auch der romantischen Ausprägung). Zum anderen gelangte hier auch ein von höchster Stelle damals in Homburg geförderter Stil zur Geltung, der seine Vorbilder im spätmittelalterlichen Bürgerhaus (Massivbau mit Fachwerkaufstockung) fand.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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