Im Hasensprung ab Eckhaus Nr. 14
Hessenring 76
Im Hasensprung 6, 8
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Gesamtanlage
Im Hasensprung

Hessenring: 76

Im Hasensprung: 2 - 14

Die Gesamtanlage IX umfasst die Mehrfamilienhäuser der einseitigen Bebauung "Im Hasensprung".

Diese beginnt mit dem gestalterisch auf die Ecksituation bezogenen Gebäude Hessenring 76, beinhaltet des weiteren sechs frontal zur Straße ausgerichtete Bauten mit den Nummern 2/4, 6 - 12 und endet mit Haus Nr. 14, das durch seine Ausbildung die Ecklage zur Frölingstraße berücksichtigt.

Die Gesamtanlage IX liegt in einem Stadtgebiet, das im Zusammenhang mit dem Bahnbau von 1859/60 sich zu entwickeln begonnen hatte und mit dem Zentralbahnhof von 1907 nach und nach erschlossen worden war.

Ein erster strukturbildender Schritt war hier mit dem Bau der Ferdinandanlage 1861-65, einem Projekt des 1860 gegründeten Verschönerungsvereins, unternommen worden. Diese Anlage setzte als Verlängerung der Ferdinandstraße am "Alten Bahnhof" (Louisenstr. 115) an und führte, als Vorläufer des Hessenrings, bis zur Urseler Straße.

Die weitere Erschließung dieses Stadtgebiets hing weitgehend mit den, unterschiedliche Standorte für den Zentralbahnhof vorsehenden, Plänen zusammen. So wurde aufgrund des "Homburger Plans" (1899) die Thomasstraße über einen Damm bis zur Ferdinandanlage verlängert (1906/07) und in deren Fortsetzung die Schleussner Straße als Zufahrt zum projektierten Bahnhof angelegt (1907). Als Plan C der Eisenbahnverwaltung schließlich zum tragen kam, verlor letztere die ihr ursprünglich zugedachte Funktion und verblieb Verbindung zwischen Innenstadt und Güterbahnhof.

Ebenfalls in diesem Zeitraum angelegt worden waren die Straße "Am Hohlebrunnen" (1906 "Projekt Bahnhofstraße") und die in der Achse Friedrichstraße zum Zentralbahnhof führende, heutige Bahnhofstraße (1908, ehemals Kaiser Wilhelm-Straße ) sowie die zwischen der zentralen Station und der Schleussner Straße vermittelnde Frölingstraße (um 1910). Die Straße "Im Hasensprung" ist Parallelzug zu den, die innerstädtischen Querachsen weiterführenden Straßen. Sie reiht sich damit ergänzend in das System dieses Verkehrsnetzes ein. In der das "Große Projekt" (Ritter von Marx, 1903) erläuternden und planerisch darstellenden Schrift "Auf zum Taunus!" (1908) tritt sie als Bestandteil weiträumiger Stadtplanung indes nicht in Erscheinung. Dieser Umstand erklärt sich möglicherweise daraus, dass es sich beim Bau der zur Gesamtanlage IX gehörenden Häuser samt Erschließungsstraße nicht um ein kommunales Unternehmen, sondern um eine private Initiative gehandelt hatte. Als Bauherr fungierte hier der Homburger Schreinermeister Karl Haller, dessen Eigentum der gesamte, zwischen Ferdinandanlage und Frölingstraße verlaufende Landstreifen gewesen war. Haller hielt lediglich die Nummer 6 nach vorübergehender Handänderung weiterhin in seinem Bestand. Laut Homburger Adressbuch (vg. 1916/17 und 1924/25) fanden die übrigen Häuser ihre Käufer in Personen, die in nächster Nachbarschaft, an Frölingstraße und an Ferdinandanlage, ihren Wohnsitz gehabt hatten.

Anhaltspunkte zum Bau- und Erschließungsvorgang "Im Hasensprung" liefern verstreute Hinweise, Lagepläne benachbarter Grundstücke und, als Rahmeninformation, die Einmessungsdaten der einzelnen Parzellen. So wird etwa aus dem Lageplan des Grundstücks Hessenring 72/74 (ehemals Ferdinandanlage 7/9) für das Jahr 1909 noch kein Bau- bzw. Erschließungsvorgang ersichtlich. Fest steht jedoch, dass die Nummern 4 und 8 1911 bereits vorhanden waren (Eintragung im Kataster, begleitende Notiz zur Grundstückseinmessung). Daraus lässt sich schließen, dass die bauliche Bestückung generell um 1910 aufgenommen worden sein musste. Aufgrund der die übrigen Häuser betreffenden Einmessungsdaten wird darüberhinaus deutlich, dass die Tätigkeit "Im Hasensprung" stetig verlaufen war (Hessenring 76, Im Hasensprung 2: 1910; Im Hasensprung 10: 1912, 12: 1912, 14: 1911). Die letzte Eintragung bezieht sich auf Nr. 6 und stammt vom 22.4.1915.

Der Ausbau der Erschließungsstraße hingegen vollzog sich in zwei Phasen. Im Gleichschritt mit dem Häuserbau war zunächst lediglich ein von der Ferdinandanlage ausgehender Teilzug angelegt worden. Die Entwicklungsgrenze lag auf der Höhe von Nr. 6 und zeigte sich identisch mit einem dort ehemals vorhandenen Wasserlauf ("Urgraben"). Die endgültige Fertigstellung zog sich bis in die Jahre nach dem 2. Weltkrieg hin.

Das unter dem Einfluss der deutschen Gartenstadtbewegung entstandene Bauensemble besteht aus Gebäuden, die unterschiedliche Entwicklungsmomente des Jugendstils festhalten.

Zahlreich vertreten sind Bauten eines charakterlich ländlich-heimatlich geprägten Jugendstils (Nr. 6, 8, 10). Dieser drückt sich in der plastischen Durchgestaltung der Fassaden mit Erkern und leichten Versprüngen sowie in der Materialvielfalt (differenzierte Anwendung und Bearbeitung von Natur- und Buntsandstein, Putz, Fachwerk für markante Giebelaufbauten mit teilweise auftretenden Schwelleninschriften, Untertrauf- und Ortgangmalereien) aus.

Dahingehend zurückhaltender geben sich die einem späten Klassizismus entwachsenen, mit bescheidenerem Fachwerk, Holzerker und über Pfetten vorgezogenen Giebeln leicht ländlich-folkloristische Züge aufweisenden Häuser Nr. 2/4. In Aufbau und Gliederung äusserst sachlich gehalten ist Nr. 12. Die kubisch strenge und damit den Klassizismus formal tradierende Gestalt dieses Baus wird schmückend belebt durch die in Putz aufgetragenen und farblich abgehobenen Jugendstilornamente an Trauffries und Brüstungsfeldern. Nachweislich in einem reduzierten Zustand erhalten ist Nr. 14. Dieser Bau erhielt nach Beschädigung durch Kriegseinwirkung (1945) eine neue, das Konzept möglicherweise etwas verfremdende Bedachung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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