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Frankenstraße: 5, 9, 11 2, 4, 8/10
Römerstraße: 21, 20, 22
Die Gesamtanlage X umfasst eine Gruppe von Landhäusern an den sich kreuzenden Zügen Frankenstraße/Römerstraße. Diese Gebäude stellen den Kernbestand einer im gartenstädtischen Sinn angegangenen Überbauung der Gonzenheimer Flur "Auf dem Schützbrett" dar. Sie markieren den Beginn einer das Stadtbild des 20. Jahrhunderts optisch und strukturell prägenden Entwicklung. Denn mit ihnen wurde nicht nur das Zusammenwachsen einzelner Ortslagen zu dem heute durchgehenden Siedlungsbild eingeleitet, sondern zugleich auch der Wandel von der exklusiven Sommerfrische zur mittelständischen Wohnlage im Einzugsbereich Frankfurts vollzogen.
Die Flur "Auf dem Schützbrett" ist Teil des auslaufenden Homburger Höhenrückens, der, allseits von Verkehrsadern begrenzt, beidseitig leichtes Gefälle zeigt. Auf dem westlichen Hang wurden vor 1911, 1911 und 1928 bei Ausschachtungsarbeiten (Frankenstr. 2, 4), 1951 bei systematischer Grabung und 1956 bei weiterer Bautätigkeit römische "Wohnstätten" und Gräber sowie ein merowingerzeitliches Gräberfeld entdeckt. Diese Siedlungsspuren standen Pate bei der Benennung der die Gesamtanlage X betreffenden, aus Feldwegen hervorgegangenen Straßen.
Homburg hatte nach bestandenem Strukturwandel (Spielstadt/ Kurstadt) und nachdem es 1883 zum "Fürstenbad" avanciert war, noch einmal einen deutlichen, sich auch baulich bemerkenswert darstellenden Aufschwung genommen. Die angestrebte und bis um 1900 annähernd erfüllte Expansion im Süden der Stadt zeichnet sich mit den 1888 gezogenen Grenzen (Seedammweg - Friesenstraße) ab. Gonzenheim verfügte auch nach dieser umfangreichsten Landabtretung zugunsten Homburgs, die u.a. das Quellgebiet beinhaltet hatte, noch immer über größere Landresourcen. Wertvollster Bestandteil dessen bildeten die sukzessive mit Villen besetzten Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kurpark. (Weinbergsweg, Im Rosengarten). Auch die Flur "Auf dem Schützbrett" bot durch ihre zentrumsnahe Lage scheinbar beste Voraussetzungen, weitere Villenbebauung aufzunehmen. Obschon bereits 1898/99 mit der Landvermessung die Erschließung eingeleitet worden war und die Vorzüge in "Auf zum Taunus!" 1908 vor allem mit "städtischem Komfort in ländlicher Stille" umschrieben wurden, erfolgten primäre Entwicklungsschritte erst ab 1910. Ausschlaggebend dafür mag die Eröffnung der zwischen Frankfurt und Homburg verkehrenden Lokalbahn (1909) gewesen sein, die das Bauerwartungsgebiet mit einer Haltestelle Ecke Frankenstraße/Frankfurter Landstraße bediente. Abgesehen von der das Gelände tangierenden und als akustischer Störfaktor zu wertenden Bahnlinie Homburg - Usingen (1895) hatten sicherlich auch die im Bereich des Rondells angesiedelten Industrien negative Wirkung auf eine zügige Bebauung gehabt. Auf dem Areal der von 1854 bis 1865 betriebenen Ziegelei Waldegg waren hier 1857 das Gaswerk (Louisenstr. 148, heute Katasteramt) und 1873 die Teigwarenfabrik Fischer & Wasmuth (Frankfurter Landstr. 1-5, 5a 5e, 7), entstanden, die den Gebietscharakter maßgeblich beeinflussten.
Erster Bau im Bereich der Gesamtanlage X dürfte das Einfamilienhaus Frankenstr. 9 gewesen sein. Dafür spricht seine von der ansonsten eingehaltenen Baulinie abweichende Lage, mit der zudem eine wirkungsvolle Distanz zur Straße geschaffen wird. Dieses giebelständige, materialvielfältige und detailreich gestaltete Jugendstilgebäude gehört wohl, wie auch das außerhalb der Gesamtanlage liegende Haus Römerstr. 28, zu den von der Frankfurter Eigenheim-Baugesellschaft initiierten, stilistisch am zeitgemäß modernen Bauwesen von Darmstadt bzw. Buchschlag orientierten Bauten (s. dazu auch die von genannter Gesellschaft am Gonzenheimer Abschnitt der Kaiser-Friedrich-Promenade 1909 bzw. 1911 errichteten Villen Nr. 128 und 139). Entstehungszeitlich eindeutig feststehend ist das Wohnhaus Frankenstr. 5. Das 1913/14 errichtete ecklagige Gebäude besetzt, wie auch die Häuser Römerstr. 20, 21, 22, eine städtebaulich wichtige Position. Es ist jedoch weitaus stärker als diese wohl erst in den 20er Jahren entstandenen Bauten auf die Zweistraßensituation hin konzipiert. Originale Versprossung der Erkerfenster und Klappläden tragen u.a. zu seinem gut erhaltenen Erscheinungsbild bei.
Abgesehen von diesen beiden, die Gartenstadtidee stilistisch repräsentierenden Wohnhäusern wird das Bild der Gesamtanlage von den ab 1926 entstandenen, einem historisierenden Landhausstil verpflichteten Bauten bestimmt. Diese über Bruchsteinsockel stehenden, sandsteingegliederten und mit lebhaften Dachformationen versehenen Putzbauten sind qualitätvolle Vertreter einer Epoche, mit der das architekturhistorische Zitat vorerst ausklingt. Als integrale Bestandteile der einzelnen Liegenschaften zu sehen sind die den individuellen Charakter mitbestimmenden Einfriedungen (Mäuerchen, Zäune).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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