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Noch geschlossen erhaltene Hofanlage an der Einmündung der Weidgasse in die Bachgasse, wahrscheinlich um 1800 entstanden. Das Wohnhaus zweigeschossig mit Krüppelwalmdach, in Fachwerk errichtet. Das Innere durch falschen Ausbau erheblich gestört. Im Anschluss an das Wohnhaus Fachwerkscheune mit Satteldach, an der Weidgasse ein kleines Nebengebäude (Backhaus), ebenfalls mit Satteldach. Entlang der Straße Einfriedungsmauer mit neuem Tor zwischen Sandsteinpfosten.
Die Hofanlage ist vor allem wegen des städtebaulich enorm wirksamen Wohnhauses von größtem Belang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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