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Am Kirchberg: 55, 57 (KD), 59
Hauptstraße: 19, 21, 23, 25 16, 18, 20, 22 (KD), 24, 26
Raiffeisenstraße: 1, 11 2 (KD), 4, 6
Raiffeisenplatz
Steingasse: 1 (KD), 3, 5, 7 6, 8, 10, 12
Die Gesamtanlage XIII umfasst einen zentralen Bereich des historischen Dorfkerns. Dazu zählen die Anwesen Am Kirchberg 55, 57, 59, beidseitig der Hauptstraße befindliche Liegenschaften mit den Nummern 19, 21, 23, 25 und 16, 18, 20, 22, 24, 26, die ehemaligen Hofreiten Raiffeisenstr. 1 und 11, 2/4, 6, der Raiffeisenplatz sowie die Hofbebauungen an der Steingasse mit den Nummern 1, 3, 5, 7 und 6, 8, 10, 12.
Dieser Bereich gibt durch seine Bauten einen mit dem Wiederaufbau des Dorfes im 17./18. Jahrhundert gewonnenen Zustand wieder. Dennoch zeichnen sich anhand der Strukturen zwei Entwicklungsphasen ab. Die Gebäude der Anwesen an der Hauptstraße, Am Kirchberg und an der Raiffeisenstraße waren nach dem Grossbrand von 1622 offenbar mehrheitlich auf den noch vorhanden gewesenen Grundmauern neu erstanden. Die dort vorhandene, dichte Ortsstruktur tradiert daher einen weitaus älteren baulichen Situationsplan. Dahingegen gehören die Anwesen der Steingasse der mit Ende des 30jährigen Krieges in Angriff genommenen Dorferweiterung an. Dieses damalige Neubaugebiet zeichnet sich durch eine (wenngleich seit dem 19. Jahrhundert verdichtete) wesentlich großzügigere Bebauung aus.
Bei den genannten Anwesen handelt es sich durchweg um ehemalige Hofanlagen, mit denen der Dreiseithof und variationsreich der Zweiseithof vertreten sind. Die Organisationsform dieser landwirtschaftlichen Anwesen verweist die zugehörigen Wohnhäuser in zumeist exponierte Außenlagen, wo sie, wie etwa im Kreuzungsbereich Haupt-/Raiffeisenstraße, städtebauliche Akzente setzen, oder giebelständig das Straßenbild prägen. Letztere Bebauungsform stellt sich als die im 17./18. Jahrhundert vorherrschende dar und zeigt sich sogar bis ins 19. Jahrhundert als verbindlich (Steingasse 8). Eine deutliche Ausnahme bildet das um 1700 erbaute, eingebettet auf dem Linsenberg liegende Einhaus Raiffeisenstr. 11.
Unter den Veränderungen am historisch gewachsenen Gefüge innerhalb der Gesamtanlage zeitigte nachhaltigste Wirkung die Schaffung des Freiraums Raiffeisenplatz (Abbruch der alten, vom Schulhaus Bachstr. 2 1827 abgelösten Schule). Generell feststellbar ist eine mit dem Schwinden landwirtschaftlicher Betriebe einhergegangene Nutzungsänderung an Nebengebäuden. Dabei sind etwa die zu Wohnzwecken umgewidmeten Scheunen Raiffeisenstr. 6 (Abbruch und Neubau im vorderen Bereich) und Steingasse 10 zu nennen. Substanzverändernde Maßnahmen in Form von Abbruch ohne Ersatz und Erstellung eines gewerblichen Neubaus sind für Hauptstr. 19 und 22 festzuhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |