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Giebelständiges, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Das aus der Zeit um 1700 datierende Gebäude ist traufseitig über den Hofraum erschlossen. Der Bau ist durch seine Lage an der ursprünglich einseitig bebauten Gasse im Gegenüber zur Altstadtmauer und durch seine Nähe zum verschütteten Bett des die benachbarte Stadtmühle einst antreibenden Mussbaches auch städtebaulich interessanter Bestandteil in der Entwicklung dieses Altstadtbereiches. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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