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Mit der Traufseite dem Straßenraum zugewandtes, vom Borngässchen tangiertes, rückwärtig erschlossenes Wohnhaus. Über knapp sich abzeichnendem Sockel frei stehender, verputzter Fachwerkbau von zwei Geschossen mit streng axial geordneten Fenstern und beidseitigem Krüppelwalmdach. Wohlproportioniertes, im Volumen vergleichsweise großzügig bemessenes, barockes Wohnhaus. Typisches Beispiel eines im Ortskern ehemals häufig vorkommenden Traufenhauses. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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