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Wohnhaus einer bescheiden dimensionierten Hofreite des 17. Jahrhunderts (d 1682). Über Bruchsteinsockel zweigeschossig sich erhebendes, giebelständiges Gebäude mit traufseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Rückwärtig erweiterter, in seiner ursprünglichen Form zweizoniger Fachwerkbau mit gut erhaltenem, schmucklosem Gefüge. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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