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Traditionell mit dem örtlichen Schulwesen verbundene Gebäudegruppe, bestehend aus dem ehemaligen Lehrerwohnhaus (Nr. 7) und dem Nachfolgebau der Schule von um 1690 (Nr. 5). Das erstere stellt einen ecklagigen Bau von zwei Geschossen mit Satteldach dar. Massiv und in Fachwerk erstellter, verputzter Bau. Bis ins Detail (Fensterrahmen des Obergeschosses, Klappläden, unter der Traufe verlaufender Zahnschnittfries) gut erhaltenes Gebäude des frühen 19. Jahrhunderts. Daran zweigeschossig im späten 19. Jahrhundert angebaut die Nr. 5 (mit Anbau von ca. 1904). Kulturdenkmale aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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