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Aus Buntsandstein bestehende Kreuzigungsgruppe. Über dem Sockel mittig das Kreuz mit Corpus Christi, zur Linken Maria, rechterhand Johannes. Im gotisierend gerahmten Sockelspiegel Zitate nach Joh. 19.26 und 27. Das Werk wurde "errichtet von einem gottesfürchtigen Ehepaar 1907", wohl als Ersatz eines älteren, ehemals hinter dem Pfarrhaus aufgestellten Mals. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und als Zeichen der Volksfrömmigkeit aus religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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