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1619 errichtetes Wohnhaus. Traufständig unter Satteldach liegender, zweigeteilter Bau. Linkerhand die ehemalige Durchfahrt (ursprünglich Stall mit Heuboden). Zur Rechten der Wohnbereich mit regelmässig angelegter und axial doppelt durchfensterter Front. Über dem verschieferten Erdgeschoss ein aus Bund- und Eckpfosten aussteifenden Mannfiguren mit verzierten Kopfknaggen bestehendes, in einem Brüstungsgefach mit Feuerbock geschmücktes Gefüge. Dieses war 1988/89 formell Vorbild zur Wiederherstellung des übrigen Frontfachwerks. Das Wohnhaus ist Restbestand des Kitzenhofes. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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