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Freistehendes, zweigeschossiges und verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und breit über der durchgehenden Traufe angelegtem Zwerchhaus. Dreiachsige Hauptfassade mit mittlerem Eingang und seitlichen, gekuppelten Fenstern. Das zum Fried-Lübbecke-Platz ausgerichtete Gebäude gehört stadtentwicklungsgeschichtlich zur barocken Bebauung Dorotheenstraße. Es bildete dort bis zum Bau der Nr. 33-49 (1843-44) das Endhaus der südwestlichen Straßenseite.
Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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