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Rechteckiger, vor dem Anwesen Bachgasse 46 aufgestellter Brunnentrog aus rotem Sandstein, inschriftlich datiert in der Längswand auf 1859. Einziger erhaltener, noch funktionierender Laufbrunnen von ehemals sechs, die entlang der Bachgasse aufgereiht standen. Mit seiner Benennung als "Parrebrunne" gibt er Hinweis auf seine Lage gegenüber dem ehemaligen Pfarrhaus von 1712, das 1974 abgebrochen wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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