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Teil der Gesamtanlage:
Neustadt
In den frühen 30er Jahren des 18. Jahrhunderts errichtetes Fachwerkwohnhaus. Zweigeschossiges, traufständiges, verputztes und über deutlich sichtbarem Sockel stehendes Gebäude mit Satteldach. Durchbrechung der Fassade mit in drei Achsen stehenden Fenstern und einem, den seitlichen Flur erschließendem Eingang. Der Bau ist Teil der barocken, talseitigen Bebauung an der ehemals auch "Am Steinbruch" genannten Straße. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |