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Teil der Gesamtanlage:
Neustadt
Über einem Steinsockel stehendes, zweigeschossiges und verputztes Fachwerkwohnhaus mit relativ steilem Satteldach. Öffnungen in Form einzelner und gekuppelter Fenster mit hölzernen Gewänden. Das schmale. traufständige und straßenseitig erschlossene Gebäude wurde als ein die barocke Ursprungsbebauung ergänzender Nachtrag in die Lücke zwischen den Nummern 53 und 57 eingestellt. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |