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Mit Brandmauer zu Nr.1 1865 erbautes, spätklassizistisches Wohnhaus. Traufständiger, zweigeschossiger Bau mit Satteldach und (neuerer) Gaube. Fünfachsige, zur Rechten die Toreinfahrt aufnehmende Fassade mit einfach geschnittenen Rechteckfenstern im Erdgeschoss und reicher ausgestatteten, abwechselnd ein Gebälk bzw. Dreieckgiebel über Volutenkonsolen aufweisenden Öffnungen im Obergeschoss. Klare Fassadenzeichnung durch scharfe Trennung zwischen ungegliederten Putzflächen und Buntsandsteinelementen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |