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Exponiert und etwas abseits des Dorfs gelegene, aus einem großen Einhof hervorgegangene Hofanlage. Sie wurde im Kern, wie die Inschrift am Wohnhaus angibt, von Zimmermann Hermann Füg aus Landenhausen, also um 1800, für Johann Henrich Schellau erbaut und später durch jüngere Wirtschaftsbauten erweitert, die zum Teil ebenfalls Fachwerkkonstruktionen zeigen, zum Teil verkleidet sind. Der zur Straße hin ausgeführte Trakt lässt noch die Jahreszahl 1928 erkennen. Erdgeschoss und Giebelseite des Ursprungsbaus sind mit Schindeln verkleidet, das Obergeschoss zeigt mit einer Reihe klassischer Mann-Figuren repräsentativen Anspruch. Der inklusive der Fenstergrößen gut erhaltene Hof ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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