nördlicher Dorfeingang
Brückenweg nach In der Betz
Seeburgstraße nach Norden
Seeburgstraße zum Brückenweg
Seeburgstraße 3
Üllershausen von Süden
Seeburgstraße nach Norden
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Üllershausen
  • Gesamtanlage
Üllershausen

Am Veldesberg

1

Brückenweg

1, 3, 5, 7

2, 4, 6, 8

Heidelberger Weg

2

In der Betz

1, 1A, 3, 5

2, 4

In der Gasse

1

2, 6

Seeburgstraße

3, 7, 9, 11

2, 4, 6

Die Gesamtanlage Üllershausen besteht aus großen Höfen, die zumeist dem 19. und auch noch dem frühen 20. Jahrhundert angehören. Sie reihen sich zum Teil an der Seeburgstraße auf, die seit etwa 1860 als Hauptverkehrsachse durch das Dorf geführt ist. Markant treten sich im nördlichen Abschnitt die von konstruktivem Fachwerk geprägten großen Scheunen- und Stallbauten zu In der Gasse 2 und Seeburgstraße 3 gegenüber. Ersterer ist eine Erweiterung zu einem Ökonomiegebäude, das nach der Bauinschrift 1833 durch den Zimmermeister Johannes Feick aufgerichtet wurde. Es folgen nach Süden die Schule und die Kirche mit ihrem zwar gedrungenen, aber das Dorfbild bestimmenden barocken Dachreiter sowie vier Höfe aus unterschiedlichen zeitlicher und wirtschaftlichen Entstehungszusammenhängen: die als Einzeldenkmäler ausgewiesenen Fachwerkbauten Seeburgstraße 6 und 9 und Brückenweg 2, dazu der traufständige, veränderte Massivbau Seeburgstraße 11 aus der Zeit um 1900. Sie alle bilden an der nach Norden ansteigenden Straße ein recht charakteristisches Ortsbild. Abseits der Seeburgstraße zur Fulda hin ist ein kleiner, sehr unregelmäßiger Dorfgrundriss im Wesentlichen so erhalten, wie er bereits 1815 bestanden hat. Die Höfe sind freilich zumeist etwas jünger und je nach wirtschaftlicher Situation verändert, wobei die Zusammenschau der um die sogenannte Zehntscheune gruppierten Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude dokumentarischen Wert vermittelt. Ausschlaggebend für die Ausweisung einer Gesamtanlage ist nicht zuletzt der kaum gestörte Süd- und Ostrand des Dorfs zu den Wiesen an der Fulda. Bemerkenswert ist hier zum Beispiel die junge Fachwerk-Rückseite des Wirtschaftsgebäudes von Brückenweg 3. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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