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Das giebelständige Wohnhaus der Hofanlage ist in einfachem konstruktivem Fachwerk des 19. Jahrhunderts (möglicherweise ergänzte Datierung über der Tür: 1833) mit regelmäßig eingesetzten Geschossstreben und einfacher Verriegelung errichtet und war wohl ursprünglich ein Einhof zu fünf Zonen, der zu Anfang des 20. Jahrhunderts durch Wirtschaftsgebäude nach rückwärts ausgebaut wurde. Die Hofanlage bildet wirkungsvoll den städtebaulichen Abschluss des unteren Heidelberger Wegs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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