Im Grund 30
Im Grund 32 und 34
Im Grund stadteinwärts
Im Grund 36 bis 46
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Gesamtanlage
Schlitz V, Stadterweiterung Im Grund

Am Bodenacker

2, 4, 6

Im Grund

53, 63

26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46

Im Anschluss an den bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts entstandenen herrschaftlichen Schafhof (Im Grund 16) beginnt die Gesamtanlage mit der ehemaligen „Mechanischen Weberei Georg Schul", später Baumgärtner, Im Grund 26 und 28, aus 1924.

Die Gestaltung der Straßenfassade des Textilwerks wurde in reduzierter Ausführung 1934 auch für ein benachbartes Werkstattgebäude (Im Grund 30) übernommen.

Das Straßenbild prägen dann stadtauswärts vier traufständige Doppelhäuser, die in der Mitte der 1925er Jahre teils für die 'Gemeinnützige Baugenossenschaft zu Schlitz', teils für private Bauherren errichtet wurden: Am Bodenacker 2, 4 und 6 sowie Im Grund 36, 38, 40, 42, 44,46. Jeweils erhebt sich ein verputztes Geschoss über einem hohem Sockel aus Sandsteinbossenquadern. Die Eingänge sind an den Schmalseiten der Häuser angeordnet; die alte Struktur mit Vordach blieb bei Im Grund 46 gut erhalten. Im Grund 42 bewahrt besonders noch Stall und Scheune als zurückgesetzte Nebengebäude. Besonders markantes Kennzeichen der Häuser sind aber die zeittypisch als Lammellenkonstruktionen entstandenen Kielbogendächer, die in einer Flucht stehen.

Zwischen die Typenhäuser und den Stadtkern sind noch Wohnhäuser mit anderem gestalterischem Anspruch eingeordnet: Im Grund 53, 1932 durch August Guntrum entworfen, Im Grund 32, 1935 nach Plan von Georg Helfenbein aus Lauterbach errichtet; der typische Fachwerkgiebel ist verschindelt, schließlich der etwa gleichzeitige oder jüngere, noch spät historisierende Fachwerkbau Im Grund 34.

Die Gesamtanlage Im Grund bezeugt mit typischen Produktions- und Wohnbauten ein Jahrzehnt und verschiedene Aspekte kleinstädtischer Entwicklung im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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