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Kleine Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jhs., wohl in Beziehung zum benachbarten Fürstenlager zu sehen, zu dessen Versorgung das landwirtschaftliche Gehöft wahrscheinlich beitrug. Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus mit aufgeschobenem Satteldach, das Erdgeschoss zumindest im vorderen Bereich massiv, der leicht vortretende Giebel in dekorativem Fachwerk mit mehrfach profilierter Schwelle. Am Ortgang kunstvolle Schnitzerei, im Spitzgiebel Hängezapfen. Fenster teilweise mit Sandsteingewänden und Klappläden. Im Dach hofseitig ein Zwerchhaus mit Satteldach. Der Hofraum wird nach hinten von einer quergestellten Scheune mit Satteldach abgeriegelt. Vor dem Haus zwei langgestreckte Brunnentröge aus Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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